Fitnessstudios nach dem Corona Lockdown: Rückzahlung von Beiträgen und einseitige Verlängerung der Vertragslaufzeit
Drei aktuelle Themenbereiche:
- Rückzahlung von Beiträgen während Corona-bedingter Schließung
- Abwehr einer einseitigen Verlängerung des Vertrags nach einer Kündigung
- Stilllegung des Vertrags oder außerordentliche Kündigung aufgrund einer 2-G+ Regelung
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*Update: Neues BGH-Urteil vom 04.05.2022 – Az. XII ZR 64/21 sowie Urteil des AG Ludwigsburg (Baden-Württemberg) vom 28.03.2022 Az. 10 C 1877/21 und Urteil des AG Bremen vom 25.04.2022 Az. 9 C 43/22 zugunsten der Mitglieder.*