Haben Sie einen Corona-Bußgeldbescheid erhalten?
Dann wissen Sie bestimmt, dass jeder zweite Corona-Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.
Vorgehen gegen Bußgeldbescheide
Wussten Sie das jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft ist? Bei Corona-Bußgeldbescheiden ist es sogar jeder zweite!
Ein Vorgehen gegen Bußgeldbescheide kann sich durchaus lohnen. Die Rechtschutzversicherer übernehmen zudem meist alle anfallenden Kosten. Wir beraten Sie und vertreten rechtlich gegen Bußgeldbescheide.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist der richtige Rechtsbehelf, um die Aufhebung zu erreichen. Die gängigen Rechtschutzversicherung übernehmen die Kosten einer Verteidigung gegen Bußgelder.
Zweiwöchige Einspruchsfrist
Die kurze Einspruchsfrist von zwei Wochen ist dabei unbedingt zu beachten. Diese beginnt dabei ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Ist die zweiwöchige Einspruchsfrist verstrichen, kann ein Einspruch nicht mehr fristgerecht und daher wirksam eingereicht werden.
Begründung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid
Ist ein form- und fristgerechter Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid möglich, muss eine Begründung des Einspruchs eingereicht und die Fehler der Bußgeldbescheide ausgeführt werden. So können die Fehler unterschiedlicher Natur sein.