BGH: Anpassung Gewerberaummiete

Der Corona-Lockdown hat sämtliche Branchen hart getroffen. Vor allem diejenigen, die über längere Zeiten die Geschäftsräume schließen mussten. Die Miete wurde jedoch in den meisten Fällen weiterhin vom Vermieter vollständig eingezogen. Nun hat der BGH entschieden: Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Anpassung der Miete bei Betriebsschließungen. Je nach Einzelfall ist nun zu prüfen, ob zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückgezahlt werden muss.

Betriebsschließung als Störung der Geschäftsgrundlage § 313 BGB

Welche Folgen hat das für mich als Betrieb?

Welche Faktoren nehmen Einfluss auf die Höhe der Anpassung?