Der Einspruch ist der rechtlich vorgesehene Weg, einen Bußgeldbescheid anzugreifen. Dieser muss bei der dafür zuständigen Ordnungsbehörde form- und fristgerecht eingelegt werden.
Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden
Bei einem Einspruch gegen Bußgeldbescheide ist eine Einspruchsfrist von zwei Wochen zu beachten.
Typische Fehler eines Bußgeldbescheide
Typische Formfehler sind beispielsweise:
• falsches Kennzeichen
• unscharfes Foto • fehlende Zeugen/fehlende Angaben • zu hohes Bußgeld • technische Mängel der Messung