Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Einbau eines "Balkonkraftwerks"

Sowohl Wohnungseigentümer einer WEG-Gemeinschaft als auch Mieter einer Wohnung haben nach neuen gesetzlichen Regelungen einen Anspruch auf Zustimmung zum Einbau eines Balkonkraftwerks. 

Einbau eines "Balkonkraftwerks" als bauliche Veränderung

Created with Sketch.

Der Einbau eines Balkonkraftwerks (Steckersolargeräts) stellt eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum dar. Die Befestigung einer solchen Vorrichtung stellt lt. herrschender Rechtsprechung eine Veränderung am äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes oder einem Eingriff in das Gemeinschaftseigentum (bei Bohrungen in der Fassade/Mauerwerk) dar. 

Bevor mit dem Einbau einer derartigen Vorrichtung begonnen werden kann, ist daher zunächst ein positiver Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung einzuholen. Dabei können die Umstände und Modalitäten eines Einbaus durch Beschluss geregelt werden. 

Umfasst sind lediglich "Steckersolargeräte"

Created with Sketch.

Vom Anspruch auf Zustimmung zum Einbau sind lediglich "Steckersolargeräte" umfasst. Ein „Steckersolargerät“ ist gem. § 3 Nr. 43 EEG ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht.  Die maximale Leistung des Steckersolargeräts ist auf 2.000 Watt beschränkt und die Wechselrichterleistung auf 800 VA. 

Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf bauliche Veränderung, § 554 BGB

Created with Sketch.

Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen, § 554 Abs. 1 BGB.

Ein solcher Anspruch besteht auch im Gewerbemietrecht, § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 554 BGB.

Ausnahme: Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.

Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die WEG-Gemeinschaft auf bauliche Veränderung, § 20 Abs. 2 WEG

Created with Sketch.

Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die
 der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen, § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 WEG

Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen. Der Wohnungseigentümer hat damit einen gesetzlichen Anspruch im Verhältnis Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft.

Kostentragung für den Einbau eines Steckersolargeräts

Created with Sketch.

Die Kostentragung richtet sich danach, wer (Wohnungseigentümer oder Mieter) den Einbau des Steckersolargeräts fordert. Auch nur diesen steht die ausschließliche Nutzung des Steckersolargeräts zu. Hierbei gibt es dennoch eine Reihe offener Fragen, die im Vorfeld vertraglich geregelt werden sollen, um Rechtstreitigkeiten vorzubeugen (siehe unter Offene Fragen sollen im Vorfeld vertraglich festgehalten werden).

Typische Probleme in der Praxis

Created with Sketch.

In der Praxis erleben wir oft, dass die vermeintlich klare gesetzlicher Regelung auf praktische/weitere rechtliche Hürden trifft. Hierzu mehrere Problemstellungen:

  • Ohne einen Beschluss durch die Eigentümerversammlung darf aus rechtlichen Gesichtspunkten das Steckersolargerät nicht angebracht werden.
  • Ein Antrag des jeweiligen Eigentümers muss zunächst fristgerecht zur Eigentümerversammlung gestellt werden; eine Eigentümerversammlung findet jedoch lediglich einmal im Jahr statt. Dies führt automatisch zu Verzögerungen. 
  • Ein Antrag des Eigentümers könnte abgelehnt werden, sodass die Einschaltung des Gerichts erforderlich wird.
  • Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gibt Regelungen für die Anbringung von Steckersolargeräten vor, die nicht umsetzungsfähig sind.
  • Mieter müssen die Zustimmung beim Vermieter/Eigentümer einholen, der jedoch selbst eine Zustimmung bei der Gemeinschaf einholen muss (Verzögerung).
  • Bringt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters das Steckersolargerät an, kann die zu einer Abmahnung und im äußersten Fall zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen.


Kontaktformular E-Ladesäule

Deutschland

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.