Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Einbau eines "Balkonkraftwerks"

Sowohl Wohnungseigentümer einer WEG-Gemeinschaft als auch Mieter einer Wohnung haben nach neuen gesetzlichen Regelungen einen Anspruch auf Zustimmung zum Einbau eines Balkonkraftwerks. 

Einbau eines "Balkonkraftwerks" als bauliche Veränderung

Umfasst sind lediglich "Steckersolargeräte"

Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf bauliche Veränderung, § 554 BGB

Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die WEG-Gemeinschaft auf bauliche Veränderung, § 20 Abs. 2 WEG

Kostentragung für den Einbau eines Steckersolargeräts

Typische Probleme in der Praxis

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