Nichtigkeitsfallen bei der "digitalen" Teilnahme an einer WEG-Versammlung!

Mit der WEG-Reform vom 01.12.2020 wurde die Möglichkeit eröffnet, an einer WEG-Versammlung in digitaler Form teilzunehmen. Jedoch gibt es wichtige formale Anforderungen, die es zu beachten gilt, um keine Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit der getroffenen Beschlüsse auszulösen.

Digitale Teilnahme an einer WEG-Versammlung, § 23 Abs. 1 S. 2 WEG

Fehlender Beschluss für eine digitalen Teilnahme an der WEG-Versammlung

Organisation einer WEG-Versammlung mit digitaler Teilnahmemöglichkeit