Die wichtigsten Änderungen im WEG-Gesetz

Die Bundesregierung hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an die Herausforderungen der heutigen Zeit angepasst. Am 1. Dezember 2020 trat das neue WEG-Gesetz in Kraft.

Reform der Eigentümerversammlung, § 23 WEG und Beschlussfassung, § 25 WEG 

Anspruch der Eigentümer und Mieter auf bauliche Veränderungen, § 20 Abs. 2 WEG

Neue Mehrheitsverhältnisse für Beschlussfassung und Kostentragung

Neue Regelungen zur Einberufung der Eigentümerversammlung

Neuer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG

Neues zur Bestellung und Abberufung des Verwalters

Zusätzliche Aufgaben/Verpflichtung der Verwaltung