Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht muss die Bearbeitung zeitnah erfolgen. Nach der Auswertung und Sicherstellung der Beweise, muss unverzüglich der Kontakt mir der KFZ-Haftpflichtversicherung hergestellt werden. Bei Bußgeldern im Straßenverkehr muss die äußert kurze Einspruchsfrist von 14 Tagen eingehalten werden. Nach Ablauf der Frist ist eine rechtliches Vorgehen kaum möglich.

Kontaktieren Sie uns direkt nach dem Unfall. 

Wir kümmern uns um die gesamte Unfallabwicklung und machen sämtliche Schäden gegenüber Versicherungen geltend!

Bußgeld oder Ordnungswidrigkeit im Straßen­verkehr mit Fahrverbot? Jeder dritte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft!

Wir gehen erfolgreich gegen Bußgeldbescheide vor!