Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine E-Ladestation!

Sowohl Wohnungseigentümer einer WEG-Gemeinschaft als auch Mieter einer Wohnung haben nach neuen gesetzlichen Regelungen einen Anspruch auf Einbau einer E-Ladestation. Hierbei gibt es jedoch eine Reihe offener Fragen, die vorab vertraglich festgehalten werden sollen.

Einbau einer E-Ladestation als bauliche Veränderung

Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf bauliche Veränderung, § 554 BGB

Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die WEG-Gemeinschaft auf bauliche Veränderung, § 20 Abs. 2 WEG

Kostentragung für den Einbau einer E-Ladestation

Offene Fragen sollen im Vorfeld vertraglich festgehalten werden

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