Wichtig ist es alle Modalitäten des Einbaus der E-Ladestation im Vorfeld klar zu regeln, da hierzu das Gesetz keine abschließenden Regelungen trifft. Bei folgenden Fragen unterstützen wir unsere Mandanten, wenn es um die Fragen des Einbaus von E-Ladestationen geht:
- Wem steht nach Einbau der E-Ladestation das Eigentum daran zu?
- Ist der Mieter z.B. nach Auszug zum Rückbau der E-Ladestation verpflichtet?
- Gibt es nach Auszug des Mieters einen Ausgleichsanspruch für die E-Ladestation?
- Wer übernimmt erforderliche Anpassung und Kosten, bspw. für baurechtliche Änderungen oder Anpassungen beim Brandschutzkonzept?
- Wer übernimmt die erhöhten Kosten für den Unterhalt des Gebäudes (z.B. höhere Versicherungsprämien)
- Wer haftet für Fehlfunktionen (z.B. Brand oder Beschädigung des Stromnetzes)?
Wir helfen Ihnen bei der Beratung, Durchsetzung und vertraglichen Ausgestaltung im Zusammenhang mit dem Einbau einer E-Ladestation.